Datenschutz-Beispiel



Den  folgenden Artikel-Auszug und den Volltext (PDF) habe ich  ich mit freundlicher Genehmigung  der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM) dem  Muskelreport 04/2008, Seite 8 entnommen.


"Die Datenbank mit den Mitgliederdaten halten wir streng von möglichen Zugriffen von außen fern. Aus diesem Grund können auch Landesleiter nicht direkt auf die Datenbank in Freiburg zugreifen...Die DGM gibt auch für andere Zwecke keine Adressdaten an Dritte weiter. Möchte ein Wissenschaftler eine Studie bekannt machen, dann verteilen wir die Informationen an die Betroffenen und geben keinesfalls die Adressen heraus. Wir sind uns über die besondere Schutzverpflichtung dieser Daten sehr im Klaren und legen hier größte Sorgfalt an."

Weitere Informationen zum Datenschutz in der DGM als PDF





Die Deutsche Myasthenie Gesellschaft e.V. hat Listen, in die LEMS-Mitglieder sich mit den Daten eintragen können, die sie an alle  übrigen Mitglieder auf der Liste preiszugeben bereit sind. Es dürfen dann auch nur diese Daten weitergegeben werden. 


Niemandem dieser Gruppe darf/sollte der Empfang dieser autorisierten Listen oder deren Weitergabe an die Mitglieder auf dieser Liste verweigert werden. Listen dieser Art scheinen mir ein zulässiger Weg zu sein. Entscheidend ist ja immer die Einverständnis-Erklärung von "Mitspielern" und die regelmäßige Aktualisierung. Allerdings müsste  in Zukunft immer dokumentiert sein, an wen diese Listen (auf Anfrage) verschickt wurden. Diese und andere rechtsrelevanten Verfahrensweisen sollten in den Vereinsregeln festgeschrieben sein (nach Mitgliederabstimmung).